Wissenswertes

Die Rohfütterung klingt zunächst einfach und sehr gesund. Doch wer seinen Hund (Katze) so füttern will, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die BARF-Fütterung mit einigen Risiken verbunden ist.
Viele "Barfer" begehen den Fehler, ihrem Hund hauptsächlich Fleisch anzubieten. Darin sind wichtige Mineralstoffe, Spurenelemente und Vitamine nicht ausreichend vorhanden. Die für die Verdauung nötigen Ballaststoffe bekommt der Hund in den meisten Fällen auch unzureichend. Einfach nur rohes „Grünzeug“ hinzuzufügen, löst das Problem nicht. Viele Gemüse-Sorten werden für den Hund erst durch das Kochen verdaulich oder sind gar giftig. Ein weiteres Problem bei der Herstellung einer eigenen Ration ist der schwankende Nährstoffgehalt der einzelnen Komponenten. (Merkblatt Barfen) Wer den Wunsch hat, die Ernährung seines Hundes auf ein selbsthergestelltes Futter umzustellen, sollte Fragen bezüglich der Zusammensetzung und der richtigen Futterumstellung mit dem Tierarzt besprechen.

Was darf nicht in den Futternapf?
Es gibt eine Reihe von Lebensmittel die für Ihr Tier giftig bzw. unverträglich sind. Dazu gehören z.B. Zwiebel, Knoblauch und andere Laucharten, Avocado, Weintrauben (Rosinen), Kakao/Schokolade und andere mehr. Die Broschüren "Giftkarte Hund" und "Giftkarte Katze" geben einen umfassenden Überblick inkl. Giftpflanzen.

Sehen Sie sich hierzu auch unser Merkblatt an!

(BTK/Berlin) | Bedingt durch den kurzen und milden Winter sind Zecken auch in diesem Jahr schon sehr früh unterwegs: Bereits ab einer Außentemperatur von sieben Grad verlassen sie die schützende Laubschicht und lauern im Gras und Gebüsch auf einen warmblütigen Wirt. Und je wärmer es wird, desto agiler werden die achtbeinigen Blutsauger ... Darum sollten Hundehalter und Katzenfreunde, deren Tiere ins Freie dürfen, spätestens jetzt auf einen wirksamen Parasitenschutz setzen. Der Blutverlust durch die saugende Zecke ist für das Tier dabei unerheblich. Das Gefährliche am Zeckenbefall ist, dass der Parasit mit seinem Speichel Krankheitserreger ausscheiden und so unter anderem die Borreliose oder Babesiose übertragen kann.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl wirksamer Präparate gegen Zecken, die entweder einen repellierende Wirkung haben (die Zecke wird davon abgehalten, einen Hund oder Katze zu befallen) oder Wirkstoffe, die die frisch angesogene Zecke schnell abtöten. Da die Auswahl schwierig ist und einige dieser Mittel bei unsachgemäßer Anwendung besonders für Katzen gefährlich oder wirkungslos sein können, sollten sie nur nach Beratung durch den Tierarzt eingesetzt werden.

„Der wichtigste Schutz vor einer Übertragung der gefährlichen Erreger ist es aber, die Zecke unverzüglich zu entfernen, denn die krankmachenden einzelligen Erreger gelangen erst nach zwölf bis 24 Stunden durch den Speichel der Zecke ins Blut“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Das gelte auch für den Hundehalter selber, denn er sei beim Streifzug durch Feld und Flur ein beliebtes „Zeckenopfer“.

  • Zecken suchen auf ihrem Wirt bis zu zwei Stunden lang nach einer geeigneten dünnhäutigen Körperstelle (Innenseite der Schenkel, Kopf, Ohren, Zwischenzehenbereich, Afterregion oder Unterbauch), um sich dort fest zu bohren. Mensch und Tier nach langen Spaziergängen, besonders durch lichten Wald, feuchte Wiesen oder auf Flächen, die als Hundeauslaufgebiet genutzt werden, auf Zecken hin kontrollieren.

  • Die Zecke mit einer speziellen Zeckenzange oder mit den Fingern so dicht an der Einstichstelle wie möglich (zwischen Haut und Zecken“kopf“) fest fassen ohne sie zu quetschen. Dann vorsichtig, gefühlvoll aber beherzt und möglichst gerade herausziehen. Ein Drehen sollte vermieden werden! Bei Unsicherheit sofort zum Tierarzt.

  • Nagellack, Öl oder Ähnliches niemals auf die Einstichstelle und die Zecke träufeln! Das wurde früher geraten, begünstigt aber die Übertragung von Krankheitserregern, weil die Zecke durch den „Stress“ ihren mit Erregern „verseuchten“ Mageninhalt in die Wunde entleert.

  • Achtung: Wenn ein Teil der Zecke in der Haut steckenbleibt – meist der winzige schwarze Kopf, an dem noch die acht Beine hängen – kann sich diese Stelle entzünden. In diesem Falle unbedingt den Tierarzt aufsuchen!

Artikel von www.bundestieraerztekammer.de

BTK Berlin | Wer mit seinem Hund, seiner Katze oder dem Frettchen ins Ausland verreisen will, muss das Tier kennzeichnen lassen – das ist bereits seit zehn Jahren Pflicht. Diese Kennzeichnung muss durch einen Mikrochip erfolgen. Tätowierungen sind seit dem 3. Juli 2011 für Neukennzeichnungen zu diesem Zweck nicht mehr erlaubt. Was viele Tierhalter aber nicht wissen: Eine generelle Kennzeichnungspflicht gibt es nicht und auch keine Pflicht, das Tier registrieren zu lassen.

„Dabei ist es äußerst sinnvoll, Hund oder Katze mit einem Mikrochip unverwechselbar kennzeichnen zu lassen und diese Kennzeichnung auch zu registrieren. Der winzige, etwa reiskorngroße Chip wird mit einer speziellen Injektionsnadel unter die Haut gespritzt und kann dann mit einem entsprechenden Gerät ausgelesen werden“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Ein System, das seit vielen Jahren zuverlässig funktioniert und schon viele Tiere und ihre Besitzer wieder zusammengebracht hat. Sind Hund oder Katze weder gekennzeichnet noch registriert, ist guter Rat jedoch oft teuer, wenn das Tier verschwunden ist. Mantel: „Dann werden in heller Aufregung Zettel aufgehängt und alle Nachbarn, Tierheime, Zeitungen und die Polizei alarmiert – vielfach ohne Erfolg. Da ist es doch viel einfacher, bei einer Registrierungsstelle anzurufen, die Nummer zu nennen und zu fragen, ob sich ein Finder gemeldet hat ...“

Wichtig zu wissen: Veterinärämter, Tierheime und natürlich Tierarztpraxen sind mit einem Chip-Lesegerät ausgerüstet. Die drei großen Registrierungsstellen in Deutschland – Tasso, das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes und Ifta Tierregistrierung – arbeiten seit langem zusammen, auch mit europäischen Stellen. Jeder Tierarzt und die meisten Tierfreunde kennen Tasso und Formulare zur Registrierung sind beim Tierarzt erhältlich.

Setzen sollte den Mikrochip nur ein Tierarzt, und das aus gutem Grund:

  • Der Tierarzt hat Routine und Erfahrung mit Injektionen.

  • Der Tierarzt kann schnell helfen, wenn an der Injektionsstelle eine Rötung oder einekleine Blutung entsteht.

  • Der Tierarzt kann die Funktion und den Sitz des Chips sofort prüfen.

  • Der Tierarzt trägt die Nummer in den Heimtierausweis ein.

  • Der Ausweis darf ohnehin nur vom Tierarzt ausgefüllt werden!

  • Der Tierarzt speichert die Daten in seiner Patientenkartei.

  • Der Tierarzt verwendet geprüfte Mikrochips von vertrauenswürdigen Herstellern: Ein vermeintlich billiger Chip unbekannter Herkunft funktioniert oft nicht oder wird an der Grenze nicht anerkannt, wenn er der ISO-Norm nicht entspricht.

Tätowierungen und Mikrochipnummern können registriert werden:

Artikel von www.bundestieraerztekammer.de

Tierarztzentrum Alte Mühle
Dr. Bernd Linke

Plauer Chaussee 1
18273 Güstrow
Tel: 03843/843484

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