Wissenswertes
1. Trichinella spiralis
Die Trichinellose ist eine mild bis tödlich verlaufende Erkrankung des Menschen infolge der Infektion mit Trichinen. Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr kontaminierten Fleisches. Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung kam es in Deutschland 2012 wieder zu 2 Fällen der Trichinellose beim Menschen (durchschnittlich jährlich 3 Fälle, RKI 2013). Das Fleisch von Hausschweinen, Wildschweinen, Dachs, Bären, Sumpfbiber oder Einhufern, das für den Verzehr durch Menschen bestimmt ist, unterliegt immer der Untersuchungspflicht.
Diese Untersuchungen mittels Magnetrührverfahren (Digestionsmethode) nimmt ein amtlich benannter Tierarzt vor, welcher qualifiziert ist, als solcher zu handeln. Direkt nach der Schlachtung/Erlegung wird eine Probe zur Untersuchung vom Tier entnommen. Dazu wird mindestens 50g aus einem Zwerchfellpfeiler am Übergang vom muskulösen in den sehnigen Teil herausgeschnitten. Als Ersatzproben dienen auch Unterarmmuskel oder Zungenmuskel.
Sehen Sie sich hierzu unser Merkblatt zur richtigen Probenentnahme an.
Die Rückverfolgbarkeit und Zuordnung der Proben muss dabei eindeutig sichergestellt sein.
Untersuchungstage Trichinen
Montag und Donnerstag Probenannahme > bis 10 Uhr
Proben können natürlich an den restlichen Wochentagen zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.
2. NEU !!! Duncker´scher Muskelegel
Der Duncker`sche Muskelegel ist eine Vorstufe des parasitisch lebenden Saugwurm Alaria alata. Er parasitiert im Darm von Füchsen, Marder oder Marderhunden. Mit deren Ausscheidungen (Kot) gelangen die Eier in die Umgebung und werden vom Zwischenwirt aufgenommen. Der Entwicklungszyklus ist an Wasser gebunden und so gelten als Zwischenwirte Schnecken, Kaulquappen, Frösche und Amphibien. Werden diese nun über die Nahrungskette vom Schwarzwild aufgenommen, entwickelt sich im Wild der Duncker`sche Muskelegel.
Bei Verzehr von infiziertem und nicht ausreichend erhitztem Fleisch durch den Menschen, kann es zum Krankheitsbild der larvalen Alariose kommen. Die Symptome sind eher unspezifisch. Atemwegs- und Hauterkrankungen können ebenso auftreten wie Netzhautschäden am Auge, die durch Schmierinfektionen hervorgerufen werden. Mehrfach kam es in den letzten Jahren zu schweren Erkrankungen.
Im Hinblick auf die Fleischuntersuchung bei frei lebendem Wild (Kapitel VIII der Verordnung (EG) Nr. 854/2004) ist das Fleisch nicht nur im Falle des Vorkommens von Trichinen, sondern auch dann für genussuntauglich zu erklären, wenn die Untersuchung auf Merkmale (einschließlich Parasitenbefall) hinweist, dass das Fleisch gesundheitlich bedenklich ist. Für den Fall des Nachweises des Duncker´schen Muskelegels im Fleisch sollte aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes das Fleisch als untauglich für den menschlichen Verzehr beurteilt werden. In diesem Fall ist eine Entsorgung über SecAnim anzuraten.
Das Vorkommen des Muskelegels bei Wildschweinen in Mitteleuropa ist zwar bekannt, aber bei der Fleischuntersuchung wird er in der Regel nicht gezielt gesucht. Als Untersuchungsmaterial eignet sich quergestreifte Muskulatur (mind. 50g) mit vorzugsweise reichlich Fett-/ Binde-/Drüsen- und Lymphgewebe aus dem Zwerchfellspfeiler, der Backenregion, der Kehlkopfgegend, dem Bauchfell, Zunge oder Kaumuskulatur. Aus der Muskulatur der Vorderläufe konnten bisher keine Duncker´schen Muskelegel nachgewiesen werden, anders wie bei der vorgeschriebenen Trichinuntersuchung.
Untersuchung auf den Dunkerscher Muskelegel
wird im Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt, Am Wall 3 - 5, 18273 Güstrow durchgeführt, bei Fragen wenden Sie sich bitte dahin.
BTK Berlin | Die Bundestierärztekammer begrüßt die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers, die Schlachtung trächtiger Nutztiere in Zukunft verbieten zu wollen. In einem gestern ausgestrahlten Interview mit Report Mainz hatte Christian Schmidt (CSU) die Schlachtung trächtiger Rinder als „absolut inakzeptabel“ bezeichnet und neue Vollzugsregeln auf nationaler Ebene versprochen.
Schmidt reagierte damit auf die anhaltende Kritik an dieser grausamen Praxis, auf die in besonderem Maße die Bundestierärztekammer und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz (BAG), eine Vereinigung der Schlachthofveterinäre, seit Jahren hingewiesen hatten. „Wir sind erleichtert, dass nun endlich – auch durch die Berichterstattung engagierter Journalisten – Bewegung in diese Sache kommt. Anfang des Jahres hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ja bereits ankündigt, dass die Schlachtung trächtiger Kühe nur noch im Ausnahmefall, etwa im Rahmen von Notschlachtungen oder Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, geduldet werden soll. Außerdem wurde ein Forschungsprojekt gefördert, um die Ursachen für die Schlachtung trächtiger Tiere herauszufinden und belastbares Zahlenmaterial zu erhalten“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.
Diese Initiativen werden von der Bundestierärztekammer als wichtig erachtet, doch sei es ebenso wichtig, kurzfristige Lösungen für dieses Tierschutzproblem zu finden. Mantel: „Es muss davon ausgegangen werden, dass die Feten mindestens im letzten Drittel der Trächtigkeit schmerzempfindlich sind und leiden, weil sie infolge von Sauerstoffmangel langsam ersticken. Ein Zustand, den wir Tierärzte nicht akzeptieren können!“
Allerdings müsse, so Mantel, das Problem im Dialog mit den Landwirten und Schlachtbetrieben gelöst werden, damit das Schlachtverbot auch praktikabel und umsetzbar sei. Eine Forderung der Bundestierärztekammer ist dabei beispielsweise die Einführung einer obligatorischen Bescheinigung als Begleitdokument für ein Tier, wenn es ab dem 187. Trächtigkeitstag/Tag nach der Besamung aufgrund medizinischer Indikation geschlachtet werden darf. „Diese Bescheinigung muss vom Hoftierarzt ausgestellt und am Schlachthof vorgelegt werden, damit das Tier einer gesonderten Schlachtung unterzogen und der Fötus während des Schlachtvorganges möglichst schnell betäubt und getötet werden kann.“
Artikel von www.bundetieraerztekammer.de
BTK Berlin | Meldungen aus Bayern haben in den letzten Wochen zu Sorge unter Pferdehaltern geführt, denn dort gab es mehrere Fälle der gefürchteten Pferdeseuche Equine Infektiöse Anämie (EIA). Die EIA oder „Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ gehört zu den am meisten gefürchteten Pferdekrankheiten. An dieser durch Viren verursachten Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe können neben Pferden auch andere Einhufer wie Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras erkranken. Auf Menschen oder andere Tierarten ist das Anämievirus jedoch nicht übertragbar.
„Das Virus bleibt im getrockneten Blut etwa sieben Monate infektionsfähig, im Kot und Harn behält es seine Infektionsfähigkeit für zwei Monate. Verbreitet wird es hauptsächlich über blutsaugende Insekten, hier vor allem durch Bremsen, die das Virus von infizierten auf nichtinfizierte Tiere übertragen. Damit sich ein Pferd mit EIA infizieren kann, muss es aber mehrfach gestochen werden“, erklärt Prof. Dr. Karsten Feige vom Ausschuss für Pferde der Bundestierärztekammer. Die Viruspartikel werden von Pferden periodisch über Speichel, Milch und Sperma ausgeschieden und können über intakte Haut und Schleimhäute, aber auch über Wunden in den Körper aufgenommen werden. Aus diesem Grunde besteht auch unwissentlich die Gefahr einer Übertragung über Blutprodukte (Serum, Plasma, Blut) oder gemeinschaftlich genutztes Sattel- und Putzzeug. Zudem wird die Erkrankung von der infizierten Stute auf das ungeborene Fohlen übertragen. Eine direkte Infektion von Tier zu Tier ist jedoch eher sehr selten.
Feige: „Vom Zeitpunkt der Infektion bis zum Auftreten erster Krankheitsanzeichen können einige Tage bis drei Monate vergehen. Innerhalb von zwei bis sieben Wochen kann die Infektion zum Tod der Tiere führen. Charakteristisch bei akutem Krankheitsverlauf sind mittel- bis hochgradiges Fieber blasse oder gelbliche Schleimhäute, punktförmige Blutungen der Schleimhaut, gerötete Augen mit vermehrtem Tränenfluss oder Blut im Kot. Tückisch ist, dass die Erkrankung heutzutage ohne Symptomatik verläuft: Diese Pferde stellen als lebenslange Virusträger und potenzielle Ausscheider des Virus eine große Gefahr für gesunde Pferde dar.“
Was kann der Pferdehalter tun?
Achtung: Bei der EIA handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung staatlich geregelt ist. Schon der Krankheitsverdacht muss unverzüglich dem Veterinäramt angezeigt werden. Dieses leitet dann weitere diagnostische Schritte und Maßnahmen zur Verhinderung der Virusverbreitung ein. Hierunter fallen z. B. Maßnahmen wie Quarantäne von krankheitsverdächtigen Tieren, Bestandssperrungen und Transportbeschränkungen. Impfungen und Heilversuche sind verboten! Da bisher kein geeigneter Impfstoff auf dem Markt existiert und latent infizierte Tiere eine Infektionsgefahr darstellen, basiert die Bekämpfung neben der Durchführung von Sperr- und Quarantänemaßnahmen bisher auf der Tötung infizierter Tiere.
Artikel von www.bundestieraerztekammer.de
Tierarztzentrum Alte Mühle
Dr. Bernd Linke
Plauer Chaussee 1
18273 Güstrow
Tel: 03843/843484
Öffnungszeiten/Sprechzeiten:
Notfälle 24 Stunden
Mo bis Fr 07:00-16:00 Uhr (mit vorheriger Terminabsprache)
Mo bis Fr 16:00-19:00 Uhr (ohne vorherige Terminabsprache)
Sa 09:00-12:00 Uhr (ohne vorherige Terminabsprache)